Leerung Leichtflüssigkeitsabscheider (Ölabscheider)

Die im Abscheider zurückgehaltenen Stoffe sind in regelmäßigen Zeitabständen zu entnehmen und fachgerecht zu entsorgen. Unter Berücksichtigung der genannten DINNormen bedeutet dies, dass die in der Abscheideranlage zurückgehaltenen Leichtfl üssigkeiten zu entnehmen sind, wenn deren Volumen 80% des nach Herstellerangaben zulässigen Speichervolumens erreicht hat. Der Schlammfang ist zu leeren, wenn 50% des zulässigen Schlammvolumens erreicht sind. Nach Leerung und Reinigung der Abscheideranlage ist diese wieder mit Wasser zu füllen. Das hierfür verwendete Wasser muss den Einleitbestimmungen der Entwässerungssatzung entsprechen.

Unsere Leistungen:

  • Komplette Leerung des Leichtflüssigkeitsabscheiders und des Schlammfangs
  • Ausspülen und Reinigen der Abscheideranlage mit Wasserhochdruck
  • Funktionsprüfung der Abscheideranlage inklusive einer Dokumentation der bautechnischen Mängel
  • Generalinspektion der Anlage alle 5 Jahre